Freitag, Februar 23, 2007

Wie viel Arzt verdient der Patient? Parallelnarkosen gefährden Patientenleben

Hamburg - Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin(DGAI) lehnt die - auch nur zeitweilige - Betreuung von Patienten währendder Narkose durch Medizinische Assistenten für Anästhesiologie (MAfA) striktab. Bei über acht Millionen Narkosen im Jahr könne der Kostendruck imGesundheitswesen nicht mit der Einschränkung medizinischer Leistungeneinhergehen, so Professor van Aken, Präsident der DGAI und Direktor derKlinik und Poliklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin amUniversitätsklinikum Münster im Vorfeld des Deutschen Anästhesiecongressesin Hamburg.Schwere Anästhesiezwischenfälle sind selten, aber wenn sie auftreten, dannhandelt es sich häufig um lebensbedrohliche und gefährliche Krisen. Insolchen Situationen ist fachärztliches Know-how unabdingbar, um drohendenSchaden vom Patienten abzuwenden. Oft liegt zwischen dem Erkennen eines sichankündigenden Zwischenfalls und dessen Beherrschen nur wenige Minuten, sodie Experten der DGAI. Ist der Anästhesist, wie im "MAfA-Konzept"vorgesehen, in Rufweite, beispielsweise in einem anderen Operationssaal,fehlen diese lebenswichtigen Minuten. "Hinzu kommt, dass die erstenAlarmzeichen einer Komplikation oft nicht erkannt werden und der Anästhesistoft auch nicht gerufen wird. Man darf nie vergessen, dass auchRoutineeingriffe nie ganz risikolos sind. Hat der Arzt bei einemZwischenfall sogar zwischenzeitlich den OP verlassen, dann liegt außerdemein schwerer Kunstfehler vor", sagt van Aken. "Anästhesie-Führung erforderteine kontinuierliche Überprüfung von Diagnosen und Therapie. Auchmedizinische Risiken müssen bei einer Abwägung berücksichtigt werden. Dasfällt eindeutig in den Kernbereich ärztlicher Tätigkeit", erläutert derPräsident der DGAI.Die Berufung auf ein "Schweizer Modell" oder Erfahrungen anderer Länder, woParallelnarkosen historisch gewachsen sind, hält van Aken für äußerstbedenklich: "Ob Anästhesien in diesen Ländern gefährlicher oder gar sicherersind als in Deutschland, ist nicht untersucht", so van Aken in einem Artikelder Fachzeitschrift AINS "Anästhesiologie Intensivmedizin NotfallmedizinSchmerztherapie". Auch ein gelegentlich gezogener Vergleich mit den USAhinke. Dort werden an vielen Kliniken Narkosen von CRNA-Fachschwestern, alsoCertified Registered Anesthesia Nurses, durchgeführt, mit guten Ergebnissen,wie van Aken berichtet. Doch diese verfügten anders als die MedizinischenAssistenten für Anästhesiologie über eine mehrjährige universitäreAusbildung und sie würden auch in den Kliniken besser trainiert als MAfAs inDeutschland. Professor van Aken vergleicht tödliche Narkosezwischenfälle mitFlugzeugabstürzen. In der Luftfahrt käme niemand auf die Idee, den Pilotendurch weniger qualifiziertes Personal zu ersetzen. Dies sollte auch imOperationssaal so sein, wo der Anästhesist mit dem Operateur die wichtigsteSchlüsselperson für die Sicherheit und das Leben der Patienten ist. TERMINHINWEIS:Delegation ärztlicher Leistungen - Wie viel Arzt verdient der Patient?DAC; 5. Mai 2007, 12.30 - 14.30 Uh, Raum 4, CCH HamburgQUELLE:Th. Prien, E. Biermann, H. van Aken, Parallelverfahren in der Anästhesie: Jaoder Nein?; AINS - Anästhesiologie Intensivmedizin NotfallmedizinSchmerztherapie 1-2007, Georg Thieme Verlag, Stuttgart (PDF)

Mittwoch, Februar 07, 2007

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie kritisiert erneut Gewebegesetz der Bundesregierung und bietet Lösungen an


Berlin - Mit dem derzeit vom Bund vorgesehenen "Gewebegesetz" werden
Gewebe­transplantationen erheblich erschwert. Im Rahmen einer Anhörung vor
dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im März warnt die DGCH
deshalb erneut vor den Folgen des geplanten "Gesetzes zur Qualität und
Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen bei der medizinischen
Nutzung". In einer aktuellen Stellungnahme empfiehlt die Fachgesellschaft
der Chirurgen dringend, ihre Vorschläge bei der weiteren Gesetzgebung zu
berücksichtigen.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), soll der
Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben in Deutschland zukünftig dem
Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen. Bevor etwa in einer Klinik entnommene
Knochen, Blutgefäße oder Herzklappen auf die Reise zum Empfänger gehen,
müssen sie wie ein Arzneimittel zugelassen sein. Kliniken, die Gewebe
entnehmen, aufbewahren und abgeben, stellt das geplante Gesetz damit
Pharmafirmen gleich: Es fordert Zulassungspflicht und Herstellungserlaubnis.
Das BMG geht damit deutlich über vorgegebene einheitliche EU-Standards
hinaus. Bereits früher von Seiten der DGCH eingebrachte Änderungsvorschläge
hat das Ministerium in einem überarbeiteten Gesetzesentwurf kaum
berücksichtigt.

"Der damit weiterhin verfolgte Weg ist regelungsfremd, überbürokratisiert
und erzeugt Zusatzkosten für medizinische Einrichtungen, Krankenkassen und
Länder", sagt Professor Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der DGCH in
Berlin. Personal- und Sachkosten beispielsweise würden extrem hoch - unter
anderem durch aufwendige Überwachungs- und Meldesysteme. "Vor allem aber
birgt dieses Vorgehen die Gefahr, die Patientenversorgung zu beeinträchtigen
und durch strenge Restriktionen im Umgang mit Zellen und Geweben die Chancen
der deutschen Gewebemedizin in der internationalen Forschungslandschaft zu
mindern", so Professor Bauer.

Die DGCH rät unter anderem dazu, unbearbeitete Gewebe wie Knochen,
Blutgefäße oder Herzklappen generell dem Transplantationsgesetz (TPG) zu
unterstellen. Dienen Gewebe- und Zellentnahmen der Entwicklung neuer
Therapien, seien diese ebenso zu handhaben, gegebenenfalls auch gesondert zu
regeln. Erst die weitere Be- und Verarbeitung von Geweben oder Zellen zur
Herstellung neuer Therapeutika sollte dem Arzneimittelgesetz unterstehen.

Wegen der überzogenen Auflagen des BMG sei laut DGCH eine sinnvolle
Umsetzung der maßgeblichen EG-Richtlinien bisher nicht eingetreten. Im
Rahmen einer mündlichen Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages am 7. März 2007 in Berlin wird die DGCH mit ihren
Mitgliedsgesellschaften* ihre Position darstellen. Mit ihrer von Dr. med.
Christoph Gaissmaier von der Berufgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen
erarbeiteten und dem BMG vorab zugeleiteten Stellungnahme legen die
chirurgischen Fachgesellschaften einen differenzierten, rechtskonformen und
praktikablen Lösungsansatz vor.

Die vollständige Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
(DGCH) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Qualität und Sicherheit
von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) erhalten interessierte
Journalisten auf Wunsch bei der Pressestelle der DGCH oder online unter
www.dgch.de.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und ihre Mitgliedsgesellschaften:

Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG)

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgen (DGPRÄC)

Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT)

Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG)
Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)

Deutsche Gesellschaft für Viszeralchirurgie (DGVC)

Solectron Herrenberg erhält Zertifizierung nach ISO 13485:2003

Die deutsche Fabrik von Solectron in Herrenberg hat die medizinische Zertifizierung nach ISO 13485:2003 erhalten. Die Zertifizierung ist eine wichtige Voraussetzung für die Fertigung und Lieferung von medizinischen Geräten.

"Diese medizinische Zertifizierung unterstreicht unsere beständige Verpflichtung zu strikten Qualitätsstandards", sagte Dr. Monika Reintjes, General Manager Solectron Germany. "Der Erhalt der ISO 13485-Zertifizierung steigert unseren Wert in den Augen unserer Kunden des Medizingerätebereichs und erhöht unsere bewährte Kompetenz über die Lieferkette hinweg. Das passt perfekt zu unserer Wachstumsstrategie im Medizinsegment."

Solectron Corporation ist ein weltweit aktiver Anbieter umfassender Dienstleistungen im Verlauf des Produktlebenszyklus. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen rund um das Produktdesign und die Einführung neuer Produkte, Supply Chain Management, Lean Manufacturing und Dienstleistungen nach der Vermarktung, wie z.B. Reparaturen im Rahmen von Gewährleistungen und End-of-life-Support, an. Solectron arbeitet mit weltweit führenden Anbietern in den Bereichen Netzwerke, Telekommunikation, Computer, Speicherung, Konsum, Automobil, Industrie, Medizin, Luftfahrt und Verteidigung zusammen.

Neuer Chefarzt ist Kapazität in der Frauenheilkunde

Dr. Comlosan seit Februar im Krankenhaus Anhalt-Zerbst tätig
Zerbst/MZ. Dr. med. Zeno Comlosan ist seit dem 1. Februar 2007 Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Medigreif Krankenhaus. Anhalt-Zerbst. Er löst in dieser Funktion Dr. med. Winfried Schmidt ab, der aus gesundheitlichen Gründen ausschied.

Comlosan wurde 1949 im rumänischen Banat geboren. An der Universität in Temeswar studierte er Medizin und absolvierte die gynäkologische Facharztausbildung.

Danach arbeitete er als Facharzt in der Frauenklinik des Kreiskrankenhauses in Reschitz (Banat). 1986 kam Dr. Comlosan nach einem kurzen Aufenthalt in Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland. Um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können, bestätigte er noch im gleichen Jahr vor der Ärztekammer des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf seine Prüfung als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In den folgenden Jahren profilierte sich Dr. Comlosan an verschiedenen Klinikstandorten in Deutschland als Oberarzt und später auch als Chefarzt auf dem Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Einen wichtigen Abschnitt seiner ärztlichen Laufbahn stellte ein mehrjähriger Aufenthalt in Skandinavien dar. An den Universitätskliniken in Upsala (Schweden) und Tromsö (Norwegen) widmete er sich insbesondere der operativen Behandlung von Frauenkrankheiten mit dem Schwerpunkt der Tumorchirurgie. In Skandinavien machte sich Dr. Comlosan mit verschiedenen modernen Verfahren der Behandlung von Frauenerkrankungen vertraut. So hatte zum Beispiel die Universitätsklinik in Upsala seinerzeit eine Vorreiterrolle bei der Einführung eines neuen Operationsverfahrens zur Behandlung der weiblichen Harninkontinenz mittels der Einlage spannungsfreier Bänder. Heute sind diese so genannten TVT-Operationen ein Standardeingriff, der auch am Medigreif Krankenhaus Anhalt-Zerbst durchgeführt wird.

Nach eigener Aussage freut sich Dr. Zeno Comlosan sehr auf die neue Tätigkeit am Zerbster Krankenhaus. Unter seiner Leitung soll die gute Entwicklung der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der letzten Jahre fortgeführt werden. Die Klinik wird weiterhin ein breites Spektrum an Leistungen auf dem Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe anbieten. Besondere Bedeutung misst Dr. Comlosan guten Kontakten zu den niedergelassen Frauenärzten in Zerbst und Umgebung bei. An den Bemühungen der letzten Jahre zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit möchte er anknüpfen.

Dr. Comlosan ist verheiratet und Vater eines Kindes. Sobald er eine geeignete Wohnung gefunden hat, wird er seine Familie nach Zerbst holen und hier Wurzeln schlagen.

Gentest erkennt tödliche Herzerkrankung junger Menschen - Implantat könnte Leben retten

Berlin/Wiesbaden - Ein Gendefekt auf Chromosom 12 ist häufig Ursache einer
seltenen Herzerkrankung, die für plötzliche Todesfälle vor allem bei
jüngeren Menschen verantwortlich ist. Die Gefahr einer "arrhythmogenen
rechtsventrikulären Kardiomyopathie" (ARVD) ließe sich durch einen Gentest
frühzeitig erkennen - ein elektronisches Implantat könnte das Leben der
Betroffenen retten. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Berlin stellte Professor Dr. med.
Ludwig Thierfelder, der Entdecker des Gendefekts, das Projekt vor.



In internationalen Studien fand der Herzspezialist vom Max-Delbrück-Centrum
für Molekulare Medizin in Berlin heraus, dass etwa ein Viertel aller
Patienten mit ARVD einen Defekt im Gen für das Eiweiß Plakophilin-2 haben.
Es ist Bestandteil der so genannten Glanzstreifen, die im Herzen die
Muskelfasern eng verzahnen. Die Folge des genetischen Fehlers: Die
Verbindungen zwischen den Zellen lockern sich. Langfristig verwandelt sich
Gewebe des Herzmuskels in Binde- und Fettgewebe. Bereits in jungen Jahren
kann es bei den Betroffenen zu lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen
kommen. Oft bleiben diese lange unbemerkt, können aber jederzeit einen
plötzlichen Herztod auslösen. Menschen mit ARVD haben eine niedrige
Lebenserwartung - bei manchen Gendefekten liegt sie unter 40 Jahren.



Der in der Forschergruppe von Professor Thierfelder entwickelte Gentest kann
dieses Schicksal abwenden. "Denn wenn wir diese Menschen ausfindig gemacht
haben, ist ihnen mit einem implantierbaren Kardioverter wirksam zu helfen",
sagt der Mediziner. Der Defibrillator (ICD) oder auch "Defi" ist kaum größer
als ein Herzschrittmacher. Herznah eingepflanzt erkennt er automatisch das
tödliche Herzstolpern. Das Gerät gibt dann sofort einen Stromstoß ab, der
dem Herzen einen Neustart im gewohnten Rhythmus ermöglicht.



"Unsere zusammen mit anderen deutschen, amerikanischen und kanadischen
Forschern gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass die Implantation eines ICD bei
diesen Menschen sehr sinnvoll ist", erläutert Professor Thierfelder. Der
Kardiologe begann deshalb auch in Deutschland gezielt nach diesen Patienten
zu suchen. Hinweise können häufiges Herzrasen, ein bereits erlittener
Herzstillstand oder ähnliche Fälle in der Familie sein. Die Patienten haben
meist auffällige Befunde im Echokardiogramm oder dem Elektrokardiogramm, der
von jedem Arzt leicht anzufertigenden Herzstromkurve. Der Gentest kann bei
der Diagnose einer ARVD der entscheidende Baustein sein. Etwas mehr als die
Hälfte der ARVD-Genträger erkrankt. "Ist der Gendefekt rechtzeitig erkannt,
könnte diesen Menschen die Implantation eines Defi das Leben retten", sagt
Professor Thierfelder. Auf der 113. Jahrestagung der DGIM in Wiesbaden
referiert er in diesem Zusammenhang über eines der Hauptthemen des
Kongresses: Molekulare Medizin.





TERMINHINWEIS:



113. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin

Termin: 14. bis 18. April 2007

Ort: Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden

Donnerstag, Februar 01, 2007

Stärkung der Klinischen Forschung in Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin fordert

Stärkung der Klinischen Forschung in Deutschland

Berlin - Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sieht die
universitäre klinischen Forschung in Deutschland in einem Dilemma:
Wissenschaft gilt als entscheidende Perspektive für die Zukunft. Die
Vielfalt an sinnvollen, qualitativ hochwertigen Programmen ist groß.
Trotzdem sei laut DGIM die klinische Forschung häufig zum Scheitern
verurteilt, da die Forschenden selbst immer stärker belastet und
schlechter bezahlt sind. Experten der DGIM diskutierten dies heute im
Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.



Klinische Forschung an universitären Einrichtungen umfasst vor allem
Forschung am und für den Patienten. Dazu gehört einerseits kliniknahe
Grundlagen­forschung. Diese untersucht, welche Abläufe dazu führen, dass
Krankheiten entstehen. Andererseits dienen klinische Studien dazu,
Vorbeugung, Früherkennung, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen zu
entwickeln und zu prüfen. "Tatsächlich sind viele der derzeit
initiierten Programme grundsätzlich dazu geeignet, diese hohen Ziele zu
erreichen", sagt Professor Dr. med. Wolfgang Hiddemann, Vorsitzender der
DGIM. Exzellenz-Initiativen, oder Kompetenz-Netze zum Beispiel
verfolgten den richtigen Ansatz: Sie vergeben Mittel für klinische
Forschung entsprechend bestimmten Qualitätskriterien an ausgewiesene
Arbeitsgruppen. Gesetze und Verordnungen erschwerten jedoch erheblich
die praktische Umsetzung, meint der Direktor der Medizinischen Klinik
und Poliklinik III am Klinikum der Ludwig-Maximilian-Universität in
München.

Laut DGIM behindert vor allem das neue Hochschulrahmengesetz die
klinische Forschung an Universitäten in Deutschland - die letzte
Änderung trat mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Die Verordnung hat unter
anderem die Rahmenbedingungen für Führungskräfte neu festgelegt: Die
W-Besoldung löst die C-Besoldung ab. Nimmt ein habilitierter, klinisch
erfahrener Oberarzt eine W2-Professur an, verringert sich sei
Grundgehalt um 600,- Euro. Zudem fallen Vergütungen für
Dienstbereitschaft und Überstunden ersatzlos weg. "Was also sollte diese
Kollegen dazu motivieren, eine wissenschaftliche Karriere fortzusetzen
und eine Professorenstelle anzutreten?", gibt der Kongresspräsident der
diesjährigen 113. Jahrestagung der DGIM zu bedenken. Schon jetzt sei ein
deutlicher Rückgang des medizinischen Nachwuchses an
Universitätskliniken zu verzeichnen. Nur noch ein vergleichsweise
kleiner Teil der Bewerber habe Interesse an medizinischer Forschung und
einer universitären Karriere.

Dies verdeutliche ein zentrales Dilemma: "Alle noch so sinnvollen
Programme zur Stärkung der klinischen Forschung an den Universitäten
werden daran scheitern, dass diejenigen, die diese Forschung machen
sollen und machen wollen, substantiell demotiviert und desillusioniert
werden", so Professor Hiddemann. Um das zweifelsohne vorhandene große
Potenzial universitärer klinischer Forschung in Deutschland zu nutzen,
benötigten junge, aufsteigende Wissenschaftler den entsprechenden
Rückhalt aus Bundes- und Landespolitik.