Montag, November 06, 2006

Diakonie fordert, auch im Gesundheitswesen mehr Steuerfinanzierung zu verwirklichen. Neben positiven Aspekten Kritik an Kürzungen bei Krankenhäusern.

Berlin, 6. November 2006. Das Diakonische Werk der EKD spricht sich in der
heute beginnen-den Anhörung des Bundestages zur Gesundheitsreform für einen
mutigeren und nachhaltige-ren Einsatz von Steuermitteln in der Gesetzlichen
Krankenversicherung aus. "Wenn Leistungen der Krankenkassen, die von
gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, konsequent über die Steuer finanziert
werden, können die Krankenkassenbeiträge erst einmal stabil gehalten werden.
Das dient auch dem Abbau der Arbeitslosigkeit", so Bernd Schlüter,
sozialpolitischer Vorstand des Werkes. Zugleich mahnt er mit Blick auf die
niedrigen Krankenkassenbeiträge, die der Bund für Bezieher von
Arbeitslosengeld II zahlt: "Hier könnten zusätzliche Steuermittel dazu
beitragen, die Kassenbeiträge zu stabilisieren oder sogar zu senken."
Eine Absage erteilt Schlüter den so genannten Sanierungsbeiträgen, die die
Regierung für Krankenhäuser und Rettungsdienste vorsieht: "Eine Reform, die
ihren Namen verdient, sollte sich nicht aus Rechnungsabzügen bei den
Leistungserbringern finanzieren."

Positive Elemente in der Gesundheitsreform sieht das Diakonische Werk der EKD
dort, wo es um ein verbessertes und ökonomisch sinnvolles Leistungsangebot der
Krankenkassen geht. Besonders wichtig sind aus diakonischer Sicht neue Wege in
der ambulanten Versorgung, die den Patienten zu Hause erreichen und aufwändige
stationäre Leistungen im Krankenhaus oder Pflegeheim vermeiden. "Wir können und
müssen Patientenbedürfnisse besser berücksichtigen und zugleich sparsam mit
den Mitteln der Versichertengemeinschaft umgehen", fordert Schlüter.
Folgende konkrete Beispiele führt die Diakonie an:

- Rehabilitationsleistungen sollen künftig beim Patienten zu Hause oder im
Pflegeheim erbracht werden können. Davon würden besonders ältere Menschen
profitieren, die nicht in die Rehabilitationseinrichtung kommen können.

- Menschen mit schweren langwierigen Erkrankungen, zum Beispiel Epilepsie,
Tumorerkrankungen und anderem können sich künftig leichter im Krankenhaus
ambulant behandeln lassen.

- Unheilbar kranke und sterbende Menschen sollen nach den Plänen der Regierung
künftig zu Hause oder im Pflegeheim besser versorgt werden. Sie erhalten
Anspruch auf eine spezielle Palliativ-Versorgung.

Beim Ausbau der ambulanten Leistungen fehlt aus Sicht der Diakonie ein
wichtiger Baustein: Die Haushaltshilfe für erkrankte Eltern mit Kindern unter
zwölf Jahren. Bisher ist sie nur für den Fall vorgesehen, dass das erkrankte
Elternteil im Krankenhaus behandelt wird. Sie ist aber genauso notwendig, wenn
zum Beispiel Tumorkranke ambulant behandelt werden.
Die Stellungnahme des Diakonischen Werks der EKD zur Gesundheitsreform steht
auf der Website www.diakonie.de/de/html/aktuelles/23_4547.html zum Download
bereit.