Mittwoch, Mai 31, 2006

Dokumentation Schmidt-Rede

Den Veränderungen Rechnung tragen
23.05.2006
Rede von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf der Eröffnungsfeier des 109. Deutschen Ärztetages in Magdeburg
Foto: Bundesministerin Ulla Schmidt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich sehr herzlich für die Einladung zum 109. Ärztetag hier in Magdeburg. Ich habe diese Einladung - nunmehr zum sechsten Mal - gern angenommen, auch wenn dieser Ärztetag in stürmischen Zeiten stattfindet.

Ich freue mich auch, Ihnen heute die Grüße der gesamten Bundesregierung überbringen zu dürfen. Die Koalitionsgespräche zur Erarbeitung von Eckpunkten für eine umfassende Gesundheitsreform sind dafür unterbrochen worden. Dies ist keine bloße Höflichkeitsgeste Ihnen gegenüber, sondern ein bewusstes Zeichen, dass wir Reformen mit und nicht gegen die Beteiligten im Gesundheitswesen machen.

Bei allen Meinungsverschiedenheiten, der Gesprächsfaden mit den Organisationen der Ärztinnen und Ärzte in diesem Land ist niemals abgerissen. Und konstruktive Gespräche waren auch bei schwierigen Themen, wie gerade etwa beim Gewebegesetz, für beide Seiten ein Gewinn.

Wenn die Eckpunkte für die Reform verabschiedet sind, werden Sie alle feststellen, dass viele Ihrer Vorschläge in den Ergebnissen Niederschlag finden und dass unzählige Kontakte zu den Fachgesellschaften und Berufsverbänden, zu Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen nicht folgenlos bleiben

Dieser Ärztetag findet vor dem Hintergrund großer Veränderungen in unserem Lande statt. Die Schwerpunkte des Ärztetages reflektieren diese Entwicklungen. Die Erweiterung der Europäischen Union und die Globalisierung in Richtung Asien und Amerika haben den Wettbewerbsdruck auf die deutsche Wirtschaft und auf die deutschen Sozialsysteme einschließlich der Krankenversicherung dramatisch erhöht. Die ökonomische Stagnation mit niedrigen Wachstumsraten vor allem bei Löhnen und Gehältern führen das Gesundheitssystem in eine strukturelle Finanzkrise, weil seine Finanzierung fast ausschließlich am Faktor Arbeit hängt.

Auf der anderen Seite sind die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger weiter gestiegen. Solange die Menschen gesund sind, erwarten die allermeisten möglichst niedrige Beitragssätze, wollen dafür aber einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz. Werden sie krank, erwarten alle den sofortigen Zugang zu einem hochwertigen Versorgungsangebot und eine Behandlung in Abstimmung mit dem individuellen Lebensstil.

Eine älter werdende Gesellschaft birgt viele positive Potenziale, steigert aber zugleich die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und -produkten.

Insgesamt hat der wirtschaftliche und soziale Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft Unsicherheit geschaffen. Er stellt alte Gewissheiten in Frage. Das gilt beispielsweise auch für das so oft bemühte Arzt-Patienten-Verhältnis, das sich mit Nutzung der Internet-Angebote erheblich verändert hat.

Ärzte und Patienten haben damit Zugang zu aktuellem medizinischem Wissen auf einem Niveau erhalten, das wir uns vor 10 Jahren nicht vorstellen konnten. Was die einen als gelungene Modernisierung empfinden, erleben die anderen als unwiederbringlichen Verlust oder zumindest als bedrohliche Gefahr. Nicht jeder Arzt schätzt den informierten Patienten. Nicht jeder Patient akzeptiert die Auskunft, dass die gewünschte Therapie oder das gewünschte Medikament keinen Nutzen stiftet und deshalb von den Kassen nicht bezahlt wird. Schon der Philosoph Wittgenstein bemerkte, dass die Dinge so, aber auch ganz anders sein könnten.

Auch in diesen Umbrüchen liegen Ursachen für Ärzteproteste und Ärztestreiks. Diese richten sich natürlich materiell gegen die derzeitigen Arbeitsbedingungen in den unterschiedlichen Berufsfeldern der Ärztinnen und Ärzte. Arbeitszeit, Bezahlung, Arbeitsorganisation, Karriereperspektiven und vieles mehr bilden die materiellen Gründe für die massive Unzufriedenheit.

Hinzu kommen jedoch auch psychologische Faktoren wie Verlust an Sicherheit oder Wertschätzung der Arbeit. Ich habe deshalb Verständnis dafür, wenn niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte mit konkreten Bedingungen und Grundlagen ihrer Arbeit unzufrieden sind. Ich habe stets deutlich gemacht, dass ich hinter protestierenden Ärztinnen und Ärzten stehe, wenn sie adäquate Arbeitszeiten verlangen und hierfür auch eine gerechte Bezahlung einfordern. Ich finde es unerträglich, wenn Ärztinnen und Ärzte gezwungen werden, Arbeitszeitzettel zu fälschen, damit es nicht zu Eingriffen der Arbeitsschutzbehörden kommt. Ich finde es ebenso unerträglich, dass Bereitschaftszeiten nicht zur Arbeitszeit zählen sollen.

Uns ist es in den Koalitionsverhandlungen sehr schwer gefallen, die Ausnahmefristen für Krankenhäuser, die noch keinen Tarifvertrag oder keine Betriebsvereinbarung über die Neugestaltung der Arbeitszeit abgeschlossen haben, auf Druck der Länder noch einmal um ein Jahr zu verlängern. Ich bin der Meinung, die Zeit für die Umstellung hatte ausgereicht. Zumal wir mit dem GKV-Modernisierungsgesetz dafür gesorgt haben, dass die Krankenkassen jährlich 100 Mio. - aufwachsend auf insgesamt 700 Mio. Euro zur Neugestaltung der Arbeitszeitorganisation in den Krankenhäusern zur Verfügung stellen. Die Politik sollte sich nicht in aktuelle Tarifverhandlungen einmischen. Ich artikuliere mich öffentlich nur dann, wenn ich die Patientenversorgung in Gefahr sehe.

Dass Situationen, die von den Patienten und ihren Angehörigen als bedrohlich empfunden werden, eintreten können und eingetreten sind, weiß ich aus Beschwerden der Bevölkerung. Davor darf niemand die Augen verschließen. Ich bitte schließlich, bei aller Forderung nach gerechter Bezahlung für ärztliche Leistungen zu berücksichtigen, wie andere Berufsgruppen, die Hand in Hand mit Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten, bezahlt werden und in welcher Lage diese sind, ihre Anliegen zu verfolgen.

Auch für viele Forderungen der niedergelassen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte habe ich Verständnis. Eine informelle "Große Koalition" hat bereits 2003 in enger Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Eckpunkte für eine Reform der Honorierung ambulanter ärztlicher Leistungen ins GMG aufgenommen und deren Ausgestaltung der gemeinsamen Selbstverwaltung übertragen. Fakt ist, da ist in knapp drei Jahren wenig passiert.

Ab dieser Feststellung beginnt die Legendenbildung. Ärzte und Krankenkassen schieben sich gegenseitig die Schuld zu, warum die gemeinsame Selbstverwaltung die Arbeitsaufträge bisher nicht erfüllt hat.

Ich möchte doch in Erinnerung rufen: Der damalige Vorstandsvorsitzende - Dr. Richter-Reichhelm - hat die Einführung arztgruppenspezifischer Regelleistungsvolumina sehr begrüßt. Ich zitiere aus einer Presseerklärung der KBV: "Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt für die Patienten, denn eine leistungsgerechte Vergütung verbessert die Versorgungseffizienz und vermeidet unerwünschte Rationierungseffekte". Wenn heute von Seiten der KBV argumentiert wird, das Konzept scheitere daran, dass die Politik aus Preisen Punkte gemacht habe, dann darf ich Ihnen auch hier Ihre eigene Position in Erinnerung rufen:

Ich zitiere erneut und diesmal aus den Vorschlägen der KBV wie denn das 4. Kapitels des SGB V. aus Sicht der Ärzte neu gefasst werden soll. Dort heißt es unter § 86 Abs. 2 letzter Satz: "Die in der Vertragsgebührenordnung ausgewiesenen Leistungen sind auf der Grundlage einheitlicher Bewertungskriterien mit Punktzahlen zu bewerten". Soweit die klaren Aussagen und schriftlichen Vorschläge der KBV. Die Politik hat damals auf die Aussagen führender Vertreter der Kassenärzte vertraut und die Vorgaben für ein Vergütungssystem ins Gesetz geschrieben, die den Wünschen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entsprachen.

Vielleicht haben sie inzwischen erkannt, dass dieses von Ihnen, von der Praxis, vorgeschlagene System so nicht umzusetzen ist. Aber dann machen Sie bitte Vorschläge, welcher andere Weg gegangen werden soll. Wenn nicht, setzen Sie bitte das Gesetz um.

Die Koalitionsfraktionen sind für Vorschläge offen.

An den grundsätzlichen Zielen des GMG halten wir fest:

1. Das Entgeltsystem muss transparent und für den einzelnen Vertragsarzt oder die einzelne Vertragsärztin kalkulierbar sein;
2. das Morbiditätsrisiko wird den Krankenkassen zugeordnet;
3. eine Mengenausweitung jenseits des Morbiditätsrisikos muss verhindert werden und
4. das Honorarsystem muss den Besonderheiten der jeweiligen Arztgruppen Rechnung tragen. Dies gilt nicht nur für die Hausärzte, die mir als Grundversorger am Herzen liegen, sondern auch für die Fachärzte, deren qualifizierte Arbeit ich zu schätzen weiß.

Sie haben jetzt die Chance, bis zum 31. 12. 2006 Ihre Vorschläge vorzulegen, so wie im GMG von 2003 vorgesehen. Wir wollen eine schnelle Umsetzung. Um hier keine Irritationen aufkommen zu lassen, haben wir die geplante Fristverlängerung für die Erarbeitung eines neuen Honorierungssystems aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts gestrichen. Damit haben die Vertragspartner der Selbstverwaltung letztmals weitere sieben Monate Zeit, um das neue Honorierungssystem zu entwickeln, damit es im kommenden Jahr in Kraft treten kann.

Was die Höhe der Vergütung angeht, ist in erster Linie die gemeinsame Selbstverwaltung gefordert. Ich darf allerdings daran erinnern, dass hier mehrere grundsätzliche Fragen zu beantworten sind. Dazu zählen auch unpopuläre Fragen, nämlich:

1. Wie geht es anderen Berufs- und Akademikergruppen in unserem Land? Wer von einer Solidargemeinschaft finanziert werden will, muss diese Frage beantworten.
2. Wo soll das Geld für die Finanzierung gesundheitlicher Leistungen herkommen? Wer glaubt, mit zunehmender Privatisierung stünde mehr Geld für die ärztlichen Leistungen zur Verfügung, irrt.
3. Wie hängt die ärztliche Honorierung mit der Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen zusammen?

Während es Ihre Aufgabe ist, Details des neuen Vergütungssystems zu entwickeln, ist es Aufgabe der politisch Verantwortlichen, und damit auch meine Aufgabe, Vorschläge für die Finanzierbarkeit zu machen. Dabei ist klar, dass die ausschließliche Anbindung der Beitragserhebung an die sozialversicherte Beschäftigung die Achillesferse unseres Gesundheitssystems ist. Der rapide Rückgang dieser Beschäftigung - in den letzten fünf Jahren gingen 1,7 Millionen versicherte Arbeitsplätze verloren - führt allein zu jährlichen Mindereinnahmen von 3 bis 4 Milliarden Euro. Deshalb muss die Beitragserhebung auf eine breitere Basis gestellt werden, alle in die solidarische Finanzierung eingebunden werden und darf niemand in diesem Land mehr ohne Versicherungsschutz bleiben. Das sind die Kernpunkte der Finanzierungsreform, die wir derzeit verhandeln und die elementarer Bestandteil der in diesem Jahr zu verabschiedenden Gesundheitsreform sind.

Aber auch dann werden Ressourcen nicht unbegrenzt sein, im Gegenteil. Wenn, was ich unterstütze, der Anteil für die ärztliche Honorierung angehoben werden soll, müssen wir uns gemeinsam unterhalten, an welchen Stellen im Gegenzug gespart werden kann.

Ich unterstütze die Aussagen von Prof. Hoppe im gestrigen "Tagesspiegel": Wir müssen die Arzneimittelgläubigkeit in Deutschland abbauen und wir sollten überlegen, ob wir nicht mit weniger auskommen können. Ich halte es für ein Unding, dass in Deutschland 2 Milliarden mehr für verordnete Arzneimittel ausgegeben werden als an Honoraren für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Dieses Verhältnis muss mindestens umgedreht werden. Deshalb verstehe ich auch den geballten Widerstand gegen das Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetz nicht. Ohne auf viele Einzelheiten einzugehen, will ich doch kurz etwas zur Bonus-Malus-Regelung sagen. Zum einen baut das Gesetz auf existierende Steuerungsregelungen der KVen in Hamburg, im Rheinland oder in Sachsen auf. Es ist allerdings keine Kopie der dortigen Modelle, erlaubt aber weiterhin ein KV-individuelles Vorgehen. Entgegen der Propaganda und der Fehlinformation durch viele Lobbyverbände führt das Gesetz auch nicht dazu, dass Patientinnen und Patienten notwendige Arzneimittel vorenthalten werden. Die Bonus-Malus-Regelung zielt allein auf eine Steuerung bei den Medikamentengruppen, wo sich die Arzneimittelauswahl des Arztes angesichts einer überaus reichhaltigen Vielfalt nach dem Preis entscheiden lässt. Ich halte es für etwas ganz normales zu verlangen, dass diejenigen, deren Einkommensgrundlage das Solidarsystem ist, mit Mitteln dieses Systems sorgsam umgehen.

Dies haben die Repräsentanten der Ärzteschaft übrigens stets zugesichert. Ich erinnere mich gut an die ersten Tage meiner Amtszeit, Herr Prof. Hoppe, als wir bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt den höchsten Repräsentanten der Ärzteschaft zugesichert haben, die damalige Kollektivhaftung in den Arzneimittelbudgets abzuschaffen. Vorausgegangen war das Angebot von Dr. Richter-Reichhelm und Prof. Hoppe, die Ärzteschaft werde in eigener Verantwortung die Ausgaben für veranlasste Leistungen, speziell für Medikamente, steuern. Die Ärzteschaft brauche kein Budget. Sie sei selbst stark genug, die Ausgaben im Zaum zu halten.

Ich habe Ihnen vertraut und bin dafür viel gescholten worden. Und heute muss ich feststellen, die Kritiker von damals hatten so Unrecht nicht. Denn was ist passiert? Im Ergebnis nichts! Die Ausgaben für Arzneimittel wachsen, obwohl viele aufgeklärte Ärztinnen und Ärzte und eine zunehmende Zahl von Wissenschaftlern klipp und klar erklären, dass zusätzlicher Nutzen angeblich innovativer Produkte, die massenhaft verordnet werden, nur sehr begrenzt oder gar nicht vorhanden ist. Da niemand von uns Geld drucken kann, brauchen wir Instrumente, die die ökonomische Verantwortung des Arztes stützen. Therapievielfalt und Effizienz sind keine Gegensätze.

Ich erneuere an dieser Stelle noch einmal mein Angebot: Diejenigen, die in unserem Gesundheitssystem tagtäglich aufopfernde Arbeit am Menschen leisten - und das sind in erster Linie Ärzte und Pflegekräfte - sollen auch einen höheren Anteil an den Gesamtausgaben des Gesundheitswesens erhalten. Das setzt aber eine konstruktive Zusammenarbeit voraus, die Geldströme im System zielgenauer zu steuern. Davon profitieren letztlich beide Seiten: Ärzte und Patienten.

Sehr geehrter Herr Prof. Hoppe, ich habe wohl registriert und sehr positiv aufgenommen, dass der deutsche Ärztetag sich kritisch gegenüber den Beeinflussungsversuchen der pharmazeutischen Industrie und der medizintechnischen Industrie gestellt hat. Ich unterstütze dies ohne Wenn und Aber. Doch es geht mir nicht weit genug.

Es wäre viel geholfen, wenn das Standes- und Berufsrecht der Ärzte es künftig ausschließen würde, dass Ärzte Pharmavertreter empfangen, zu pharmageleiteten Fortbildungen pilgern oder für so genannte Anwendungsbeobachtungen überhöhte Honorare kassieren.

Hier muss ein Umdenken gerade in der einzelnen Praxis und im einzelnen Krankenhaus einsetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihnen versichern, ich kenne Vorzüge und Nachteile des deutschen Systems. Mir ist auch klar, dass sich Rahmenbedingungen für die ärztliche Berufsausübung verschlechtert haben. Ich nenne hier nur den drohenden Ärztemangel und die Anforderungen an viele ältere Praxisinhaber. Aber ich darf auch darauf verweisen, dass die Politik immer wieder Vorschläge entwickelt, den Veränderungen Rechnung zu tragen.

Das GKV-Modernisierungsgesetz hat von den Ärztinnen und Ärzten keine finanziellen Zugeständnisse gefordert. Im Gegenteil, es hat neue Perspektiven für ärztliches Tätigwerden geschaffen, die natürlich nicht von jedem als Gewinn angesehen werden.

Die von mir geschätzten medizinischen Versorgungszentren werden von manchen Funktionsträgern immer noch als Bedrohung angesehen. Wie oft ist im Zusammenhang mit dieser neuen Versorgungsform von Staatsmedizin, Angriff auf die Freiberuflichkeit und drohender Rationierung polemisiert worden.

Jüngere Ärztinnen und Ärzte aber sehen neue Möglichkeiten. Inzwischen gibt es 420 MVZ mit über 1.600 Ärztinnen und Ärzten.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung:

Im komme schon ins Grübeln, wenn dann die Gleichen, die dies beklagen und das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient unwiderruflich gestört sehen, mit Protestschildern wie "England, wir kommen, tschüss Berlin, hallo London" ihren Marsch in das staatlich britische Gesundheitssystem ankündigen. In ein System mit Ärzten als Staatsbediensteten, Wartelisten und Rationierung entlang von Altersgrenzen!

Aber vielleicht kann mir das jemand hier erklären. Ich habe nur mit Freude vernommen, dass Sie, Herr Prof. Hoppe, genau wie übrigens die meisten Ärzte, die ausgewandert sind, wenn es ernst wird, am liebsten in Deutschland behandelt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht im Detail über den Stand der Koalitionsgespräche berichten kann. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass wir mit der Reform den eingeschlagenen Weg fortsetzen und Schwächen, die sichtbar werden, beseitigen. Wir sind in der Koalition einig, das Vertragsarztrecht zu liberalisieren und zu flexibilisieren. Morgen wird das Bundeskabinett darüber beschließen. Dort, wo juristische Hindernisse der Beseitigung von Unterversorgung entgegenstehen oder eine flexible Berufsausübung erschwerten, werden diese beseitigt.

Auch kann ich Ihnen berichten, dass wir das Thema Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sehr ernst nehmen. Wir haben Praktiker und Vertreter aus den ärztlichen Berufsverbänden und den Spitzenorganisationen eingeladen, uns präzise zu benennen, wo der Schuh drückt.

In den ersten zwei Sitzungen sind bereits eine ganze Reihe Verbesserungsvorschläge aus der Praxis diskutiert worden, die - wo notwenig - in das laufende Gesetzgebungsvorhaben eingearbeitet werden. Dazu gehören auch notwendige Korrekturen bei den DMP's im Hinblick auf die Vereinheitlichung und Reduktion der Datenbasis.

In den laufenden Gesprächen zur Gesundheitsreform dreht sich derzeit alles um Strukturveränderungen als Voraussetzung - nicht als Ersatz - für die dauerhafte Sicherung der Finanzierungsgrundlagen. So wollen wir eine verbesserte Zusammenarbeit der ambulanten und stationären sowie von der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung. Gleiches gilt für das Zusammenwirken von Akut-Versorgung, Reha und Pflege. Auch wollen wir den Dualismus Kollektivvertrag-Individualvertrag besser ausbalancieren. Die Befürchtung, wir würden einzelne Ärzte einem Diktat der Krankenkassen ausliefern, ist abwegig.

Allerdings wollen wir die Aufgaben und Funktionen der Kassenärztlichen Vereinigungen neu bestimmen, die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung straffen und professionalisieren.

Natürlich werden wir auch die Krankenkassen und ihre Verbände umfassend reformieren. Wenn wir ein solidarisches Gesundheitswesen zukunftsfähig machen wollen, müssen wir seine Institutionen insgesamt modernisieren.

Nur unter diesen Voraussetzungen werden wir neue und bessere Perspektiven für die ärztliche Berufsausübung schaffen: Auf der individuellen Ebene müssen wir mehr Sicherheiten für den einzelnen Arzt und die einzelne Ärztin schaffen.

Dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Freisetzung finanzieller Ressourcen für Leistungen, den Abbau unnützer Bürokratie und die Erhöhung der Wertschätzung für die ärztliche Tätigkeit. Kollektiv müssen wir das Management des Wandels in den Institutionen und aus den Institutionen heraus fördern.

Wir müssen Veränderungsprozesse stützen und negative Wirkungen abpuffern, aber nicht diffus Abwehrreaktionen stärken, denen zielgerichtete Perspektiven fehlen.

Dies sind keine leeren Worte. Ich kann durchaus Veränderungsprozesse innerhalb der Ärzteschaft und ihrer Institutionen erkennen. Die Professionalisierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist deutlich vorangekommen. Dafür zolle ich ausdrücklich Anerkennung. Dies gilt auch für die Akzentsetzungen in der Bundesärztekammer bei Qualität und evidenzbasierter Medizin. Ich möchte schließlich die Eigeninitiative der Ärzteschaft loben, sich den Problemen der Fehlervermeidung und der Patientensicherheit zu widmen.

Ich habe erlebt, dass dies innerhalb der Ärzteschaft nicht unumstritten ist. Nicht jeder hat dem Mut des früheren Präsidenten des Chirurgentages, Herrn Prof. Rothmund, Lob gezollt. Die Beharrlichkeit und Sachlichkeit, mit der Professor Schrappe die Gründung des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit und die Einbindung wichtiger Akteure vorantreibt, verdient ebenfalls großen Dank.

Ich begrüße sehr, dass sich der Ärztetag der Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen widmet und damit zum Abbau der Stigmatisierung dieser Erkrankungen beiträgt.

Wer sich den Stand der Patientenversorgung in Deutschland ansieht, muss unweigerlich einen Blick in die Nachbarländer werfen. Kein Land hat ein Patentrezept, aber der Blick über die Grenzen lohnt, um etwas über andere interessante Ansätze zur Lösung von Problemen zu lernen. Europa befruchtet die deutsche Debatte.

Bei einem Thema haben wir allerdings im europäischen Vergleich erheblichen Nachholbedarf: der Prävention.

Lassen Sie uns aus dem Masernausbruch in Nordrhein-Westfalen die Konsequenzen ziehen: Setzen wir uns gemeinsam für eine bessere Impfrate bei unseren Kindern ein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Veränderungen setzen Diskurs und beispielgebende Aktivität voraus. Für beides bin ich offen. Lassen Sie mich schließen mit einem ehrlichen und herzlichen Dank an all diejenigen, die tagtäglich besondere Verantwortung tragen und zum Wohle der Patientinnen und Patienten viele Stunden hart und unter Stress arbeiten. Ich bin dankbar, dass sich viele zusätzlich engagieren in der ärztlichen Selbstverwaltung, in den Fachgesellschaften, in den Berufsverbänden sowie vor allem in ungenannten Initiativen und Aktivitäten der Bürgergesellschaft. Lassen Sie uns im Dialog bleiben und mit Respekt für die Position des Anderen an einer guten Gesundheitsversorgung arbeiten. Vielen Dank.