Dienstag, März 07, 2006

Neue WBO im Internet abrufbar

Neue WBO im Internet abrufbar
Übersichtlicher Service der Ärztekammern

Düsseldorf/Münster/Mainz (mhe). Die Weiterbildungsordnungen (WBO) für die nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte stehen nun überarbeitet und übersichtlich im Internetangebot der beiden Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe und der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz bereit. Neben der WBO sind auch die Richtlinien sowie die Dokumentationsbögen für die einzelnen Gebiete und Zusatzweiterbildungen abrufbar.

Unter www.aekno.de sind die drei Teile der nordrheinischen WBO jeweils über eine Inhaltsübersicht leicht navigierbar. Den Gebieten und der Zusatzweiterbildungen sind direkt die Richtlinien sowie die entsprechenden Dokumentationsbögen zugeordnet, sodass ein rascher Rückgriff möglich ist. Diese Informationen sind als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Daneben bieten einzelne Beiträge einen raschen Überblick über die Änderungen, die sich mit dem In-Kraft-Treten der neuen WBO in Nordrhein zum 1. Oktober 2005 ergeben haben.

Die Ärztekammer Nordrhein stellt ebenfalls ein umfangreiches über tausend Seiten umfassendes Informationspaket rund um die WBO zum Download zur Verfügung. Das PDF-Dokument ist komfortabel und übersichtlich zu bedienen und enthält neben der WBO, den Richtlinien und Dokumentationsbögen auch Merkblätter, Antragsformulare sowie die Weiterbildungs-Prüfungstermine 2006. Das Informationspaket ist auch als Zip-Datei verfügbar.

Die am 23. September 2005 im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Kraft getretene neue Weiterbildungsordnung ist unter „www.aekwl.de“ abrufbar. Die neuen WBO wird den jungen Kolleginnen und Kollegen den Weg zum angestrebten Facharzttitel erheblich erleichtern. Die bisher mit Fachgebieten, Schwerpunkten, Fakultativen Weiterbildungen, Fachkunden und Bereichen reichlich überlastete Weiterbildung ist dereguliert, von Ballast befreit und der Realität in der ärztlichen Versorgung angepasst worden.

Mit ihrem völlig neuen Internetauftritt stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe nunmehr die neue Weiterbildungsordnung in der gültigen Fassung, die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung, die Richtlinien über das Nebeneinanderführen mehrerer Facharztbezeichnungen und weitere nützliche Hinweise aus. Die neue Rubrik „Häufig gestellte Fragen zur neuen Weiterbildungsordnung“ beantwortet einen Großteil ärztlicher Fragen. Sollten Fragenkomplexe nicht aufgeführt sein, stehen die Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung gerne zur Verfügung.

Die in Rheinland-Pfalz seit Jahresbeginn 2006 gültige Weiterbildungsordnung ist derweil unter www.laek-rlp.de als PDF-Dokument abrufbar. Das Führen von Berufsbezeichnungen, Angaben über Inhalt, Form und Dauer der Weiterbildung, über die Zulassung von Weiterbildungsstätten, die Weiterbildungsbefugnis und allgemeine Grundlagen der Weiterbildungsordnung zählen in Rheinland-Pfalz zu vorgeschrieben Aufgaben und Pflichten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Für die Facharztanerkennung selbst (Antragstellung, Prüfung, Durchführung) ist hingegen nicht die Landesärztekammer, sondern die jeweilige Bezirksärztekammer in Koblenz, Rheinhessen, Pfalz oder Trier zuständig.