Donnerstag, Februar 02, 2006

Pflege: Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige

Pflege: Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige
Privathaushalte sollen als Arbeitgeber stärker gefördert werden. Das kommt auch Familien zu Gute, in denen ein Pflegebedürftiger ambulant betreut wird. Künftig sollen bis zu 1200 Euro steuerlich abziehbar sein:
http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_762578/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse-BMG-1-2006/pm-18-1-06,param=.html