Dienstag, Dezember 13, 2005

Marburger Bund nimmt Aufruf zum Ärzte-Streik nach Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vorerst zurück

Marburger Bund nimmt Aufruf zum Ärzte-Streik nach Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vorerst zurück

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 12. Dezember 2005 (Aktenzeichen 2 Ta 457/05) hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund ihren Aufruf zum Ärzte-Streik am 13. Dezember 2005 in kommunalen Krankenhäusern zurückgezogen. Die zuständige Richterin untersagte dem Marburger Bund, seine Mitglieder in den Kliniken der Stadt Köln zu Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen am 13. Dezember 2005 aufzurufen.

Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, zeigte sich vom Urteil überrascht und kritisierte die zweifelhafte Art und Weise, wie das LAG Köln zu dieser Entscheidung gekommen sei. Montgomery: „Nicht mit einem Wort ist die Richterin auf die bereits dem LAG Köln seit Tagen vorliegende Schutzschrift des Marburger Bundes eingegangen, mit der wir den Ärzte-Streik ausreichend begründet haben.“ Es sei zudem absolut unfair und höchst unverständlich, dass die Richterin ohne eine mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Marburger Bundes aus „heiterem Himmel“ dieses Streikverbot ausgesprochen habe.

„Der Richterspruch ist meines Erachtens ein Anschlag auf die grundgesetzlich verbriefte Tarifautonomie“, erklärte Montgomery. Es sei zudem grotesk, dass dem mb von Arbeitgeber- und Gerichtsseite vorgeworfen werde, die Friedenpflicht gelte weiter, da der Bundes-Abgestelltentarifvertrag nicht gekündigt wurde. Andererseits enthalten die Arbeitgeber den mb-Mitgliedern eben diesen BAT vor und überführten sie ausnahmslos in den vom mb nicht unterzeichneten neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst, der ihnen massive Gehaltseinbußen bescheren werde. Montgomery: „Ich fordere unsere Mitglieder deshalb auf, am heutigen Dienstag in Form von Betriebsversammlungen und aktiven Mittagspausen diese skandalöse Gerichtsentscheidung intensiv zu diskutieren.“

Nach Ansicht der Ärztegewerkschaft bestehe sehr wohl keine Friedenspflicht mehr, da die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) eine mit dem Marburger Bund im Januar 2003 getroffene Prozessvereinbarung für die Erstellung eines neuen Tarifvertrages nicht erfülle, weil sie dem Marburger Bund zum wiederholten Male Tarifverhandlungen verweigere. Um Schaden von seinen Mitgliedern abzuwenden, habe der Marburger Bund zunächst den Aufruf zum Ärzte-Streik zurückgezogen. „Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben“, so Montgomery, der die LAG-Entscheidung als Startschuss für neue Streikvorbereitungen im Januar bezeichnete.

Entscheidung des LAG Köln