Dienstag, Dezember 13, 2005

Gothaer gründet Sozialpolitischen Beirat

Gothaer gründet Sozialpolitischen Beirat

Prof. Bert Rürup zum Beiratsvorsitzenden bestellt / Weitere Mitglieder aus Verbänden, Unternehmen und Gewerkschaften

Köln, 13.12.2005 Vor dem Hintergrund gravierender Änderungen namentlich im Gesundheitswesen und in der Altersvorsorge hat die Gothaer einen Sozialpolitischen Beirat ins Leben gerufen. In der heutigen konstituierenden Sitzung wurde Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Finanzwissenschaftler und Vorsitzender der fünf Wirtschaftsweisen, von der Gothaer Versicherungsbank VVaG zum Beiratsvorsitzenden bestellt.

Ziel ist es, sozialpolitische Themen mit kompetenten Personen verschiedenster politischer Richtungen zu diskutieren, Positionen zu entwickeln und in die Öffentlichkeit zu rücken. Im Vordergrund steht die Diskussion aktueller Themen aus dem sozialpolitischen Bereich. Die Treffen werden zweimal jährlich stattfinden. „Mit Prof. Rürup haben wir einen äußert kompetenten Vorsitzenden für den Sozialpolitischen Beirat gewinnen können, um konstruktiv ergebnisorientierte Gespräche führen zu können“, kommentiert Dr. Helmut Hofmeier, stv. Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung AG, die Ernennung. Weitere Beirats-Mitglieder stammen aus Unternehmen, Verbänden, den verschiedenen Parteien und Gewerkschaften.

Als Thema des Tages stand die Auswirkung der alternden Gesellschaft auf die Sozialsysteme im Vordergrund. Prof. Rürup referierte über die Zukunft der Altersversorgungssysteme und bekräftigte die große Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung. „Die Entgeltumwandlung ist für viele Arbeitnehmer eine sehr attraktive Form der Altersvorsorge.“ Das Weihnachtsgeld zum Beispiel fließt steuer- und sozialabgabenfrei, das heißt brutto wie netto, bis zu einem Höchstsatz in die Altersvorsorge, erläuterte Rürup. Aus seiner Sicht reicht das bisherige Engagement der Bürger in der Altersvorsorge aber noch nicht aus. Deswegen schlägt Rürup vor, die Befristung der Sozialabgabenfreistellung bis 2008 bei der Entgeltumwandlung aufzuheben und/oder die Krankenkassenbeiträge auf Pauschalbeiträge umzustellen.
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